Arbeitssicherheit Stalla GmbH
Unfälle passieren nicht, Unfälle werden verursacht!

 

 

Unfälle passieren nicht, Unfälle werden verursacht!


Willkommen bei der Arbeitssicherheit Stalla GmbH!

 


ARBEITSSICHERHEIT - eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Vorschrift Nr. 2 der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) von allen Unternehmen gefordert, die Personen beschäftigen.

Gefährdungsbeurteilung - Grundlage für die sicherheitstechnische Betreuung ist die Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze im Unternehmen.

Vorbeugender Brandschutz - Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes sind unter anderem die Flucht- und Rettungswegepläne und, soweit gefordert, die Feuerwehrpläne.

 


GEFAHRSTOFFE - Beim Umgang mit und der Lagerung von Gefahrstoffen sind viele Vorgaben zu beachten. Werden Gefahrstoffe über öffentlichen Raum transportiert, so handelt es sich um Gefahrgut.

GEFAHRGUT - beim Umgang mit und Transport von Gefahrgut ist, bis auf wenige Ausnahmen, ein Gefahrgutbeauftragter für den gewählten Verkehrsträger - Straße, Eisenbahn, Binnenschiff, Seeschiff - und bei kombiniertem Verkehr - zu bestellen.  Der Gefahrguttransport im Luftverkehr unterliegt eigenen Vorschriften und Regelungen.

 


Regelmäßige Prüfung - in zahlreichen nationalen Vorschriften - z.B. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Schriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) werden regelmäßig wiederkehrende Prüfungen von Arbeits- und Betriebsmitteln, Maschinen und Anlagen gefordert. Der Unternehmer hat, auch unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung, diese Prüfungen durch qualifiziertes Personal  durchführen zu lassen.


Ich kann Sie und Ihr Unternehmen in vielfältiger Weise zu folgenden Themen unterstützen: Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffmanagement, Gefahrgutmanagement (nicht als Gefahrgutbeauftragter), Schulung von Beschäftigten, sowie die Prüfung von stationären Regalen aus Metall, die Prüfung von Leitern und Tritten, die Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen oder Feuerwehrplänen und deren regelmäßige Überprüfung.

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